Am vergangenen Freitag wurde die Coronaschutzverordnung, des Landes dahingehend geändert, dass eine Möglichkeit zur Durchführung von Kinder- & Anfängerschwimmkursen besteht.
Die Gruppengröße wurde auf maximal fünf Kinder festgelegt. Die Regelung ist darüber hinaus nicht von der sog. "Corona Notbremse" betroffen, so dass die Kurse selbst bei den derzeit sehr hohen Inzidenzen durchgeführt werden dürfen.Die Dinslakener Bäder GmbH hat sich jedoch dazu entschieden, die Bäder erst dann zu öffnen, wenn das Schwimmen für alle (!) Nutzergruppen möglich ist.
Für uns bedeutet dies, dass die Fortsetzung des aktuellen Kurses weiterhin nicht in Sichtweite ist.