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Verbandskommunikation

DLRG Dinslaken begrüßt Badeverbot im Rhein

Veröffentlicht: 16.05.2026
Autor: Fabian Friese (Leiter Verbandskommunikation)

Seit dem 15. Mai 2026 gilt im Kreis Wesel ein generelles Badeverbot im Rhein.

Seit dem 15. Mai 2026 gilt im Kreis Wesel ein generelles Badeverbot im Rhein. Grundlage hierfür ist die neue ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises Wesel, die das Baden im Rhein entlang der Städte Rheinberg, Xanten, Dinslaken, Voerde und Wesel untersagt. Verstöße können künftig mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. 

Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich. Seit vielen Jahren weisen wir auf die erheblichen Gefahren des Rheins hin und haben uns immer wieder für ein umfassendes Badeverbot eingesetzt.

Bereits im Jahr 2023 haben wir uns gemeinsam mit unserem Landrat und Schirmherrn der DLRG, Ingo Brohl, für ein kreisweites Badeverbot im Rhein ausgesprochen. Umso mehr begrüßen wir, dass diese wichtige Maßnahme nun umgesetzt wurde.

Unsere Einsatzkräfte werden regelmäßig zu Einsätzen mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert. In den vergangenen Jahren waren zahlreiche dieser Einsätze auf leichtsinniges oder unvorsichtiges Verhalten am und im Wasser zurückzuführen. Vielen Menschen ist nicht bewusst, welche Kräfte im Rhein wirken. Starke Strömungen, Strudel, plötzlich abfallende Uferbereiche, Schiffsverkehr und Unterströmungen machen den Rhein zu einem lebensgefährlichen Gewässer.

Gleichzeitig sehen wir das neue Verbot nicht als alleinige Lösung des Problems. Auch auf Duisburger Stadtgebiet gilt bereits seit vielen Jahren ein Badeverbot im Rhein. Trotzdem kommt es dort weiterhin regelmäßig zu teils schweren und tödlichen Unfällen. Ein Verbot allein verhindert daher nicht automatisch Ertrinkungstote.

Aus Sicht der DLRG bleibt es deshalb entscheidend, die Menschen weiterhin intensiv über die Gefahren des Rheins aufzuklären und für die Risiken zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist es, das bestehende Verbot konsequent zu kontrollieren und Verstöße entsprechend zu ahnden.

Der Rhein ist keine Badestelle. Wer sich im Rhein abkühlen möchte, begibt sich schnell in Lebensgefahr – oft schneller, als viele Menschen glauben.

Die vollständige Verordnung des Kreises Wesel wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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